Welche Dokumentation ist erforderlich?
- Dokumentation der Rezeptur und der Arbeitsschritte
- Nachvollziehbarkeit der verwendeten Rohstoffe (Erfassung der Rohstoffe bei Anlieferung sowie Einsatz bei Herstellung mit Angabe der Chargennummern)
- Erstellen einer Sicherheitsbewertung, die u. a. folgende Anforderungen erfüllen muss:
- Auflistung der genauen Rezeptur
- Eine allgemeine toxikologische Bewertung der Inhaltsstoffe
- Eine toxikologische Bewertung des Fertigproduktes unter Berücksichtigung der Exposition
Welche Rohstoffe können verwendet werden?
Die Vorschriften der aktuellen Kosmetikverordnung müssen beachten werden.
Hinweise zu häufig eingesetzten Rohstoffen:
Parfüms: Für jedes eingesetzte Parfum bzw. für ein ätherisches Öl muss eine Konformitätsbescheinigung des Parfüm- bzw. ätherischen Öl-Herstellers vorliegen, aus der hervorgeht, dass keine verbotenen Inhaltsstoffe enthalten sind und welche allergenen Duftstoffe gekennzeichnet werden müssen.
Farbstoffe: Für die eingesetzten Farbstoffe ist eine Spezifikation der Farbstoffe unter Berücksichtigung der Verunreinigungen z.B. durch Schwermetalle erforderlich. Geeignet sind ausschließlich die nach der Kosmetikverordnung zugelassenen Farbstoffe.
Download: Infoblatt