Sicherheitsbewertung

Welche Dokumentation ist erforderlich?

  • Dokumentation der Rezeptur und der Arbeitsschritte
  • Nachvollziehbarkeit der verwendeten Rohstoffe (Erfassung der Rohstoffe bei Anlieferung sowie Einsatz bei Herstellung mit Angabe der Chargennummern)
  • Erstellen einer Sicherheitsbewertung, die u. a. folgende Anforderungen erfüllen muss:
  • Auflistung der genauen Rezeptur
  • Eine allgemeine toxikologische Bewertung der Inhaltsstoffe
  • Eine toxikologische Bewertung des Fertigproduktes unter Berücksichtigung der Exposition

Welche Rohstoffe können verwendet werden?

Die Vorschriften der aktuellen Kosmetikverordnung müssen beachten werden.

Hinweise zu häufig eingesetzten Rohstoffen:

Parfüms: Für jedes eingesetzte Parfum bzw. für ein ätherisches Öl muss eine Konformitätsbescheinigung des Parfüm- bzw. ätherischen Öl-Herstellers vorliegen, aus der hervorgeht, dass keine verbotenen Inhaltsstoffe enthalten sind und welche allergenen Duftstoffe gekennzeichnet werden müssen.

Farbstoffe: Für die eingesetzten Farbstoffe ist eine Spezifikation der Farbstoffe unter Berücksichtigung der Verunreinigungen z.B. durch Schwermetalle erforderlich. Geeignet sind ausschließlich die nach der Kosmetikverordnung zugelassenen Farbstoffe.

Download: Infoblatt